Recht auf Protest für alle: Zu aktuellen Einschränkungen von Palästina-solidarischen Protesten in Deutschland

Pro-palästinensische Demonstration in Berlin gegen das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen (1. Januar 2024) © IMAGO / Carsten Thesing

Das Recht auf Protest ist ein Menschenrecht und durch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit für alle geschützt. Doch aktuell kommt es auch in Deutschland immer wieder zu teils unverhältnismäßigen Einschränkungen dieses Menschenrechts.

Betroffen sind derzeit beispielsweise Menschen, die in Solidarität mit Palästina protestieren. Doch eine pauschale Kriminalisierung dieser Proteste und die Unterdrückung Palästina-solidarischer Stimmen im öffentlichen Diskurs sind mit den Menschenrechten unvereinbar

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