Nach dem humanitären Völkerrecht darf die Besetzung eines Gebiets während eines Konflikts nur vorübergehend sein.
Die Besatzungsmacht ist verpflichtet, das Gebiet im Interesse der betroffenen Zivilbevölkerung zu verwalten und die Lage, wie sie zu Beginn der Besatzung bestand, so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, indem sie unter anderem die bestehenden Gesetze respektiert und von demografischen Veränderungen und Eingriffen in die territoriale Integrität des besetzten Gebiets absieht.
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