Gericht weist Antrag auf Widerruf der Exportlizenz für berüchtigte NSO-Gruppe ab

Der Bezirksgerichtshof Tel Aviv lehnte heute einen Antrag ab, der von Amnesty International unterstützt wurde und das israelische Verteidigungsministerium (MOD / Ministry of Defence) dazu zwingen sollte, seine Sicherheitsexportgenehmigung für den Spionagesoftwarekonzern NSO-Gruppe zurückzuziehen.

Danna Ingleton, die amtierende Kodirektorin von Amnesty Tech, erklärte dazu: „Die skandalöse Entscheidung des heutigen Tages ist ein grausamer Schlag ins Gesicht all jener Menschen auf der ganzen Welt, die durch den Verkauf der Produkte der NSO-Gruppe an bekannte Menschenrechtsverletzer in Gefahr gebracht werden. Es ist erschreckend, dass das Gericht in einer Zeit, in der die NSO-Gruppe und das israelische Verteidigungsministerium für ihre Praktiken zur Rechenschaft gezogen werden sollten, nicht in der Lage war durchzugreifen“.

So wird die NSO-Gruppe auch weiterhin ungestraft aus Menschenrechtsverletzungen Profit schlagen. Die Entscheidung des Gerichtes setzt sich über Berge von Beweisen hinweg, die zeigen, dass die Spionage­software der NSO-Gruppe dazu benutzt wird, Menschenrechtsverteidiger von Saudi Arabien bis Mexiko ins Visier zu nehmen, unter anderen auch in dem hier zugrundeliegenden Fall, bei dem ein Mitarbeiter von Amnesty International mit dieser Software attackiert wurde. Amnesty International wird weiter alles ihr Mögliche unternehmen, um den Missbrauch der Spionagesoftware der NSO-Gruppe zur Durchführung von Menschen­rechtsverletzungen zu stoppen.“

Weiterlesen hier: NSO Gerichtsentscheidung 12.7.20