Grundsatzurteil des EGMR sieht in Boykott-Kampagne gegen Israel keinen Grund zur Kriminalisierung

Heute hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Urteile gegen elf Aktivisten in Frankreich wegen Kampagne-Aktionen, die zum Boykott israelischer Produkte aufgerufen hatten, deren Recht auf freie Meinungsäußerung verletzen. Marco Perolini, Recherchebeauftragter der französischen Sektion von Amnesty International merkte hierzu an:

Das heutige Grundsatzurteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall- Die missbräuchliche Anwendung von Anti-Diskriminierungsgesetzen zur strafrechtlichen Verfolgung von Aktivisten, die sich mit Kampagnen gegen Menschenrechtsverletzungen einsetzen, die Israel an Palästinensern begeht, sollte damit ein Ende gefunden haben.“

Nur weil sie ihre Ansichten frei äußern und Boykotte, Desinvestitionen und Sanktionen als ein Mittel zur Beendigung von Menschenrechtsverletzungen an Palästinensern befürworten, stehen friedliche Aktivisten in Frankreich immer öfter im Fadenkreuz einer strafrechtlichen Verfolgung, die Gesetze unsachgemäß anwendet, und werden kriminalisiert.“

Weiterlesen hier: EGMR Urteil zu BDS .11.6-20