Ein herber Schlag für Gerechtigkeit und Menschen­rechte: Bezirksgerichtshof winkt Reiseverbot gegen Amnesty-Kampagnebeauftragten offenbar durch

In Reaktion auf die Anhörung des Jerusalemer Bezirksgerichtshofs in Bezug auf die Petition zur Aufhebung des als Strafe erteilten Reiseverbotes gegen Amnesty Internationals Kampagnebeauftragten für Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete (OPT/Occupied Palestinian Territories) Laith Abu Zeyad erklärte Heba Morayef, Regionaldirektorin der Abteilung Nahost und Nordafrika (MENA) bei Amnesty International, heute:

Die verheerende Nachricht aus der heutigen Anhörung lautet, dass der Hof uns gefragt hat, ob wir unsere Petition zur Aufhebung des Reiseverbotes gegen unseren Freund und Kollegen bei Amnesty International Laith Abu Zeyad nicht zurückziehen wollen. Dies ist als Hinweis darauf zu verstehen, dass der Richter die Position des israelischen Inlandsgeheimdienstes (Israeli Security Agency), die auf ‘geheimen Informationen’ begründet ist, gelten lässt. Obwohl es einen klaren Verstoß gegen die Rechte darstellt, die anhand der internationalen Standards für faire gerichtliche Verfahren jedem Beklagten zustehen, wurde unser Anwalt daran gehindert, Einblick in diese Informationen zu nehmen und hat damit auch keine Möglichkeit, diese juristisch anzufechten. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Richter seine Entscheidung in den nächsten Tagen bekanntgeben, und wir gehen davon aus, dass er das Reiseverbot einfach durchwinken wird.“

Weiterlesen hier: Reiseverbot Laith Abu Zeyad Gerichtsentscheid 31.5.20