18.07.2019: Amnesty International beteiligt sich an Rechtsbehelf gegen Ausweisung zur Bestrafung des Landesdirektors von Human Rights Watch

Beitragsbild: AI

Am 18. Juli 2019 erklärte Amnesty International, dass sich die Organisation einem Rechtshilfeverfahren von Human Rights Watch (HRW) angeschlossen hat, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der israelischen Regierung anzufechten, dem Leiter ihrer Israel-Palästina-Abteilung die Arbeitserlaubnis zu entziehen.In ihrem Amicus-Curiae-Schreiben (eine unabhängige, sachverständige Stellungnahme von außenstehenden Dritter), das dem Obersten Israelischen Gerichtshof in Jerusalem am 18. Juli vorgelegt wurde, argumentiert Amnesty International, dass der Entschluss des Jerusalemer Bezirksgerichts, die Entscheidung der Behörden über die Ausweisung von Omar Shakir zu bestätigen, eine grundlose und unverhältnismäßige Einschränkung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Zusammenschluss sei. Die Verhandlung in dieser Angelegenheit ist nun für den 25. Juli angesetzt.

Weiterlesen hier Amnesty Rechtsbehelf gegen Omar Shakir von HRW-18.7.19

Siehe auch: AI_Amicus Curiae zu HRW Fall – 18.7.19

Übersetzung Sabine Isbanner, Kogruppe